Die Schulsozialarbeiterin ist unter anderem zuständig für:
- die Schülerinnen und Schüler, z. B. bei Streitigkeiten,
- die Eltern, z. B. bei Fragen zur Antragstellung bei Klassenfahrten,
- die Lehrerinnen und Lehrer, z. B. zur Unterstützung und Beratung.
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Darüber hinaus helfen unsere Schulsozialarbeiterinnen bei allem rund um das Thema „Bildung und Teilhabe“ (BuT).